Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt werden. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäften durch den Besteller ist ohne unsere schriftliche Einwilligung unwirksam. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung zu Stande kommenden Geschäfte, auch wenn wir bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese dem Besteller bekannten Geschäfts-bedingungen gesondert hinweisen.

2. Angebote / Katalogangaben
Angebote sind hinsichtlich Preis und Lieferzeit bis zum Vertragsabschluß freibleibend. Angaben über Gewichte, Maße und Abbildungen im Internet-Shop sind unverbindlich.

3. Aufträge
Der Besteller ist an eine Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Vertrag mit dem Besteller kommt dann zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich innerhalb dieser Frist annehmen oder die Ware ausliefern.

4. Preise und Zahlungen
Rabattstaffeln in unseren Preislisten beziehen sich immer auf Schöck-Zubehör. Mengenrabatte, die in unserer Zubehörpreisliste ausgewiesen sind, sind somit nicht gültig für Geräte, Originalzubehör und Markenartikel. Die genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherungen, Zoll, sowie Kosten etwaiger Rücksendungen der Waren oder des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. Bei Versand in Leihbehältern der Deutschen Bahn AG ist neben den Verpackungskosten die Behältermiete zu entrichten. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Kalendertagen seit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit Forderungen aus anderen Lieferungen im Rahmen der Geschäftsbedingung in Zahlungsverzug gekommen ist oder wenn über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, wenn Wechsel- oder Scheck-Protest erfolgt sind oder Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer eingeleitet sind. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder von bereits abgeschlossenen Kaufverträgen zurückzutreten. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Käufer. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers durch diesen ist nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferung
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall erfolgen unsere Lieferungen ab Werk. Von uns angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich eine schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen. Der Käufer kann vom Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine Nach- frist von 15 Tagen zur Ausführung der Lieferung gesetzt hat. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in diesen Fall ist nur dann möglich, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, so erfolgt die Wahl des Transportweges und des Transportmittels mangels anderer Weisungen des Käufers nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Verpackung der Ware erfolgt mangels abweichender Vereinbarung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und wird zu unseren jeweils gültigen Preisen berechnet. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen abzunehmen. Der Käufer kann für den Fall, dass wir mit der Lieferung eines Teils der bestellten Ware in Verzug geraten oder insoweit Unmöglichkeit eintritt, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilerfüllung für ihn kein Interesse hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur dann fordern, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre, davon ausgenommen sind alle Verschleißteile insbesondere Akkus, Ersatzteile und LCDs. Hier beträgt die Gewährleistung ein halbes Jahr. Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum des Gefahrenübergangs. Werden unsere Betriebs-, Wartungs- oder Montageanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung insoweit, als der Mangel hierauf beruht. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Die beanstandeten Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern sie infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter oder mangelhafter Produktion unbrauchbar sind oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Beanstandete Waren sind stets Frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an.
Die Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängelten Stücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht übertragbar
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

7. Umfang von Schadensersatzansprüchen
In allen Fällen, in denen dem Käufer Schadensersatzansprüche, aus welchem Grund auch immer, zustehen, sind Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder wegen eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenssatzanspruches ist darüber hinaus beschränkt auf den Kaufpreis der Warenlieferung.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich etwaiger Refinanzierung oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor.
Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns. Sollte dennoch der Eigentums-vorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind wir und der Käufer uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht und wir die Übereignung hiermit annehmen. Der Käufer bleibt unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Mit- Eigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware.
Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an, uns ab, und zwar insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Erarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Andernfalls, d. h. beim Zusammentreffen von Vorausabtretungen an mehrere Lieferanten, steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände treuhänderisch einziehen. Mit seiner Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens. einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende, abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber. Es liegt darin, auch wenn nachträgliche Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
Auf unser schriftliches Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Vorausabtretung seinen Kunden bekannt zu machen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von einer Pfändung oder vor der sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich unterrichten.

9. Unterlagen
Von uns übersandte Zeichnungen, Unterlagen oder Entwürfe dürfen vom Empfänger nicht dritten Personen bekannt gegeben werden. Kommt ein Geschäftsabschluss nicht zustande, so sind überlassenen Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger unaufgefordert an uns zurückzugeben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen ist unser Firmensitz.
Gerichtsstand ist für Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten Stuttgart.

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Neckarstr.198
70190 Stuttgart